Goethe-Gemeinschaftsschule

Kiel

 Elternvertretung

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

Elternarbeit an der Goethe Gemeinschaftsschule ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern vielmehr auch gewünscht und gewollt. Gewollt von den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und der Schulleitung gleichermaßen. Elternarbeit heißt Freude an funktionierender Schule, Freude an konstruktiven Lösungen und Freude daran, etwas für die Schülerschaft sowie Lehrkräfte der Goethe-Gemeinschaftsschule bewegen zu wollen.

Neben dem Grundsatz, „Zukunft blickt nach vorne!“ gilt

1. viele Köpfe denken mehr,

2. viele Hände schaffen eher,

3. gemeinsam, nicht einsam.

Um Elternarbeit mit Leben zu erfüllen, wählt jede Klasse aus ihrer Elternversammlung zunächst einmal wenigstens drei Elternvertreter(innen), die jeweils den Klassenelternbeirat (KEB) begründen, der wenigstens einmal im Halbjahr zusammentritt.

Die KEB bilden in ihrer Gesamtheit den Schulelternbeirat (SEB). Dieser tritt gleichsam wenigstens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Er wählt aus seinen Reihen einen Vorstand. Dieser setzt sich aktuell wie folgt zusammen:

Eileen Larson
1. Vorsitzende des SEB und Vorsitzende des Förderkreises
eileen.larson@ggs-kiel.org

Mike Rumpf
2. Vorsitzender des SEB und 2. Vorsitzender des Förderkreises
mike.rumpf@ggs-kiel.org

Julia Schnittger
3. Vorsitzende des SEB und 3. Vorsitzende des Förderkreises
julia.schnittger@ggs-kiel.org


Zudem unterstützen uns die Elternvertreter*innen anderer Klassen, insbesondere indem sie als Gewählte die Fachkonferenzen der Schule besuchen und der Schulkonferenz beiwohnen.


Aufgaben der Eltern

Die Eltern fördern die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler. Zudem sind sie an grundsätzlichen Entwicklungsprozessen der Schule zu beteiligen. Überdies fallen den KEB und dem SEB gemäß § 70 des Schulgesetzes in Schleswig-Holstein folgende Aufgaben zu:

1.   das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen und zu vertiefen,

2.   das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu
      pflegen,

3.   der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben,

4.   Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu beraten 
      und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten und

5.   das Verständnis der Öffentlichkeit für die Förderung der Persönlichkeitsbildung und den Unterricht 
      in der Schule zu stärken.